AGB

Stand 11.2020


                Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Art und Umfang der Leistung

Die Firma Nicki's-Reinigungsservice verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und

fachgerecht auszuführen.

Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt.

Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma

Nicki's-Reinigungsservice Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders

vereinbart.


2. Reinigungspersonal

Die Firma Nicki's-Reinigungsservice stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes

und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die Firma Nicki's-

Reinigungsservice.

Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Das eingesetzte Personal wird durch die Inhaberin oder dessen Vertreter der Firma Nicki's-Reinigungsservice

überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.

Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie

Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäftsund

Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu

bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden

werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der

Firma Nicki's-Reinigungsservice eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.


3. Reinigungsmittel und Geräte

Die Firma Nicki's-Reinigungsservice stellt nur auf Nachfrage die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen

Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Ihre Kosten (2,50 €* pro angefangenes Reinigungsmittel (0,75l), zzgl. 2,50 €* pauschal pro Reinigung für das erste Reinigungsmittel (0,75l) und Zubehör/Geräte) zur Verfügung.

Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel

dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und

rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papierund

Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material,

Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.


4. Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma Nicki's-Reinigungsservice

kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma Nicki's-Reinigungsservice sorgt dafür, dass bei der Benutzung

der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten

werden.


5. Gewährleistung/Auftragserfüllung

Die Werkleistungen der Firma Nicki's-Reinigungsservice gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen,

wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen

erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281

Abs. 2 BGB der Firma Nicki's-Reinigungsservice eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Davon

unberührt hat der Auftraggeber die tatsächlich geleisteten Stunden (75% Personalkosten) und etwaige

Sonderkosten wie zum Beispiel Anfahrtskosten ohne Abzug zu bezahlen. Ganz gleich ob der Auftrag als fertig

abgenommen gilt oder nicht. Dies bedeutet, dass der AG/Kunde die Personal.(75%)- und Sonderkosten in

jedem Fall ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu bezahlen hat.

Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise –

spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma Nicki's-

Reinigungsservice. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach,

gilt das Werk als abgenommen.

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die

Firma Nicki's-Reinigungsservice zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf

zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu

reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma Nicki's-Reinigungsservice weitergegeben hat, wird

keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen

für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.


6. Schlüssel- und Notfallvorschriften

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu

stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma Nicki's-

Reinigungsservice herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Nicki's-Reinigungsservice im

Rahmen der Ziffer 11.


7. Ausführung durch andere Unternehmen

Die Firma Nicki's-Reinigungsservice ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer

Unternehmen zu bedienen.


8. Unterbrechung der Reinigung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Nicki's-

Reinigungsservice den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder

zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Nicki's-Reinigungsservice

verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.


9. Nichtzahlung des Entgeltes

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma Nicki's-Reinigungsservice nebst deren

Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag

überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so

kann die Firma Nicki's-Reinigungsservice bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz

wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma Nicki's-Reinigungsservice bleibt jedoch überlassen, die Höhe

ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für

jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat

das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Nicki's-Reinigungsservice durch den Abnahmeverzug kein Schaden

oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.


10. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des

Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige

Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma Nicki's-Reinigungsservice wird der Vertrag

nicht berührt.


11. Haftung und Haftungsbegrenzung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma Nicki's-Reinigungsservice im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen

Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher

Fahrlässigkeit, haftet die Firma Nicki's-Reinigungsservice Grunde nach nur dann, wenn wesentliche

Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber

Nichtkaufmann, haftet die Firma Nicki's-Reinigungsservice auch für Schäden, die ihre sonstigen

Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma Nicki's-Reinigungsservice ausnahmsweise eine Haftung

im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen

vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:

€ 5.000.000.- für Personenschäden

€ 5.000.000.- für Sachschäden je Schadensfall

€ 3.000.000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall

€ 3.000.000.- für Tätigkeitsschäden

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu

zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Nicki's-Reinigungsservice in keinem

Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und

Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä..


12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.


13. Zahlung des Entgelts

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne

Abzug zahlbar. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen

Reinigungsauftrages stellt die Firma Nicki's-Reinigungsservice seine Leistung jeweils zum letzten

Leistungstag des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.

Die Firma Nicki's-Reinigungsservice ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers

Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma Nicki's-Reinigungsservice den

Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,

so ist die Firma Nicki's-Reinigungsservice berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die

Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Nicki's-Reinigungsservice über den Betrag verfügen

kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

Mahnungen werden dem Auftraggeber (Privatkunden) mit 5,- € netto in Rechnung gestellt. Bei gewerblichen Kunden berechnen wir eine Mahngebühr/Mahnpauchale i.H.v. 40,- € netto (§288 Absatz 5 BGB). Gerät der Auftraggeber in Verzug so ist die Firma Nicki's-Reinigungsservice berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288

BGB zu berechnen. Sollten der Firma Nicki's-Reinigungsservice Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des

Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Nicki's-Reinigungsservice gegenüber mit

irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden

alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma Nicki's-Reinigungsservice ist in diesem Falle außerdem

berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren

Leistungen zu erbringen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder

Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt

wurden oder unstreitig sind.

Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma Nicki's-Reinigungsservice berechtigt die bis zum

Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur

Vorausleistung verpflichtet.


14. Preisänderung

Die Firma Nicki's-Reinigungsservice kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen

vom Auftraggeber verlangen:

(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 75% vereinbart.

(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung),

andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die

sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise

auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma Nicki's-Reinigungsservice geändert

werden.

(c) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem

Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene

Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.

(d) Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens

am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei

Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an

berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des

Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels

entscheidend.

(e) Eine Preisanpassung kann höchstens einmal pro Jahr erfolgen oder aus wichtigen, nachvollziehbaren und nachweisbaren Grund auch öfters, jedoch nicht öfter als zwei mal pro Jahr.


15. Vertragsbeginn, Vertragskündigung

Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen

zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem

Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.


16. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit

der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.


17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit

Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Potsdam.


18. Anfahrtskosten / Spritkosten

Ab einer Entfernung zum Kunden von 10+ km (Fahrstrecke) erheben wir eine Anfahrtspauschale i.H.v. 0,35 € netto pro km ab dem ersten Kilometer.


Stand 11/2020


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