Stand 11.2020
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Art und Umfang der Leistung
Die Firma Nicki's-Reinigungsservice verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und
fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt.
Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma
Nicki's-Reinigungsservice Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders
vereinbart.
2. Reinigungspersonal
Die Firma Nicki's-Reinigungsservice stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes
und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die Firma Nicki's-
Reinigungsservice.
Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Das eingesetzte Personal wird durch die Inhaberin oder dessen Vertreter der Firma Nicki's-Reinigungsservice
überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie
Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäftsund
Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden
werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der
Firma Nicki's-Reinigungsservice eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
3. Reinigungsmittel und Geräte
Die Firma Nicki's-Reinigungsservice stellt nur auf Nachfrage die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen
Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Ihre Kosten (2,50 €* pro angefangenes Reinigungsmittel (0,75l), zzgl. 2,50 €* pauschal pro Reinigung für das erste Reinigungsmittel (0,75l) und Zubehör/Geräte) zur Verfügung.
Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel
dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und
rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papierund
Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material,
Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
4. Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma Nicki's-Reinigungsservice
kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma Nicki's-Reinigungsservice sorgt dafür, dass bei der Benutzung
der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten
werden.
5. Gewährleistung/Auftragserfüllung
Die Werkleistungen der Firma Nicki's-Reinigungsservice gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen,
wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen
erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281
Abs. 2 BGB der Firma Nicki's-Reinigungsservice eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Davon
unberührt hat der Auftraggeber die tatsächlich geleisteten Stunden (75% Personalkosten) und etwaige
Sonderkosten wie zum Beispiel Anfahrtskosten ohne Abzug zu bezahlen. Ganz gleich ob der Auftrag als fertig
abgenommen gilt oder nicht. Dies bedeutet, dass der AG/Kunde die Personal.(75%)- und Sonderkosten in
jedem Fall ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu bezahlen hat.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise –
spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma Nicki's-
Reinigungsservice. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach,
gilt das Werk als abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die
Firma Nicki's-Reinigungsservice zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf
zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu
reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma Nicki's-Reinigungsservice weitergegeben hat, wird
keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen
für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
6. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu
stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma Nicki's-
Reinigungsservice herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Nicki's-Reinigungsservice im
Rahmen der Ziffer 11.
7. Ausführung durch andere Unternehmen
Die Firma Nicki's-Reinigungsservice ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer
Unternehmen zu bedienen.
8. Unterbrechung der Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Nicki's-
Reinigungsservice den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder
zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Nicki's-Reinigungsservice
verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
9. Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma Nicki's-Reinigungsservice nebst deren
Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag
überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so
kann die Firma Nicki's-Reinigungsservice bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma Nicki's-Reinigungsservice bleibt jedoch überlassen, die Höhe
ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für
jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat
das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Nicki's-Reinigungsservice durch den Abnahmeverzug kein Schaden
oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
10. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des
Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige
Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma Nicki's-Reinigungsservice wird der Vertrag
nicht berührt.
11. Haftung und Haftungsbegrenzung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma Nicki's-Reinigungsservice im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen
Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher
Fahrlässigkeit, haftet die Firma Nicki's-Reinigungsservice Grunde nach nur dann, wenn wesentliche
Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber
Nichtkaufmann, haftet die Firma Nicki's-Reinigungsservice auch für Schäden, die ihre sonstigen
Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma Nicki's-Reinigungsservice ausnahmsweise eine Haftung
im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen
vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
€ 5.000.000.- für Personenschäden
€ 5.000.000.- für Sachschäden je Schadensfall
€ 3.000.000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall
€ 3.000.000.- für Tätigkeitsschäden
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu
zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Nicki's-Reinigungsservice in keinem
Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und
Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä..
12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
13. Zahlung des Entgelts
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zahlbar. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen
Reinigungsauftrages stellt die Firma Nicki's-Reinigungsservice seine Leistung jeweils zum letzten
Leistungstag des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Die Firma Nicki's-Reinigungsservice ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma Nicki's-Reinigungsservice den
Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so ist die Firma Nicki's-Reinigungsservice berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Nicki's-Reinigungsservice über den Betrag verfügen
kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Mahnungen werden dem Auftraggeber (Privatkunden) mit 5,- € netto in Rechnung gestellt. Bei gewerblichen Kunden berechnen wir eine Mahngebühr/Mahnpauchale i.H.v. 40,- € netto (§288 Absatz 5 BGB). Gerät der Auftraggeber in Verzug so ist die Firma Nicki's-Reinigungsservice berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288
BGB zu berechnen. Sollten der Firma Nicki's-Reinigungsservice Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Nicki's-Reinigungsservice gegenüber mit
irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden
alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma Nicki's-Reinigungsservice ist in diesem Falle außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren
Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstreitig sind.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma Nicki's-Reinigungsservice berechtigt die bis zum
Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur
Vorausleistung verpflichtet.
14. Preisänderung
Die Firma Nicki's-Reinigungsservice kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen
vom Auftraggeber verlangen:
(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 75% vereinbart.
(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung),
andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die
sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise
auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma Nicki's-Reinigungsservice geändert
werden.
(c) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem
Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene
Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
(d) Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens
am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei
Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an
berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des
Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels
entscheidend.
(e) Eine Preisanpassung kann höchstens einmal pro Jahr erfolgen oder aus wichtigen, nachvollziehbaren und nachweisbaren Grund auch öfters, jedoch nicht öfter als zwei mal pro Jahr.
15. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen
zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
16. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit
der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Potsdam.
18. Anfahrtskosten / Spritkosten
Ab einer Entfernung zum Kunden von 10+ km (Fahrstrecke) erheben wir eine Anfahrtspauschale i.H.v. 0,35 € netto pro km ab dem ersten Kilometer.
Stand 11/2020